Allgemeine Geschäftsbedingungen

             Mietbedingungen für die Vermietung von SUP-Boards und Ausrüstungen

  1. Die Benutzung der SUP-Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokuments. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Ausrüstung kann bei uns ausschließlich für die private Nutzung entliehen werden.
  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Benutzer/ Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Der Benutzer/ Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben; ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 €
  1. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter die geliehenen Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter/Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz in Höhe des aktuellen Neuwertes zu leisten, auch wenn der Schaden durch Dritte oder Naturgewalten verursacht wurde.
  1. Der Mieter übernimmt nach Übergabe die volle Haftung für die Mietgegenstände.
  1. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung in Bar(bei zeitiger Buchung Überweisung möglich). Für das geliehene Mietmaterial, SUP-Board, Paddel, Pumpe, Rucksack etc. wird eine Kaution von Höhe 100 Euro berechnet.Die Kaution erhalten Sie bei unbeschädigter Rückgabe zurück.
  1. Der Mieter bestätigt, dass der Benutzer der SUP-Boards mit Zubehör ausnahmslos Schwimmer sind und sich mindestens 15 Minuten freischwimmend über Wasser halten können. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer/Mieter werden wegen der Unfallgefahr ausdrücklich auf das Tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht.
  1. Für Personen bis zum 18. Lebensjahr ist die Benutzung des Mietmaterials nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Vertreter gestattet und es besteht Schwimmwestenpflicht. Das Mindestalter für die Benutzung der Outdoorausrüstung, SUP-Board beträgt 10 Jahre. Eltern haften für Ihre Kinder und sind in vollen Umfang für Ihre Kinder verantwortlich.
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen. Die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten  kommt.
  2.  Erfüllungsort: Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht. Erfüllungsort ist Dresden  bzw. der jeweilige Mietort.
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